AGB

Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle durch die VISUM Foto GmbH, Betreiber der digitalen Suchplattform buchcover.com, erstellten Angebote, erbrachten Lieferungen und Leistungen. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung durch Auftragserteilung, durch Annahme von Lieferungen bzw. Download von Daten von einem unserer Bildserver. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, wenn sie von der VISUM Foto GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Fotografien im Sinne dieses Vertrages sind sämtliche dem Kunden überlassenen Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.

Die VISUM Foto GmbH vermittelt entgeltlich im Auftrag der Inhaber von Bildrechten (Urheber) digitale Bilddatensätze an professionelle Nutzer.

Alle auf Servern und Plattformen der VISUM Foto GmbH präsentierten Fotos sind Eigentum der Fotografen und der sie vertretenden Agenturen. Sie sind durch Deutsches und Internationales Urheberrecht geschützt. Die Aufnahmen dürfen ohne Genehmigung der Urheber bzw. der sie vertretenden Agenturen nicht veröffentlicht, reproduziert oder manipuliert werden.

Jede Nutzung der Bilder bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Urheber.

Die VISUM Foto GmbH ist nur der Vermittler der digitalen Bilddatensätze und nicht der Inhaber der Bildrechte (Urheber). Die VISUM Foto GmbH erhebt für die Datenübertragung eine Gebühr vom Nutzer. Der Nutzer zahlt daher für jede Verwendung der Bilder ein Honorar an den Urheber. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Art und Weise der Verwendung durch den Nutzer und ist vor einer Verwendung zwischen Urheber und Nutzer verbindlich zu vereinbaren.

1. Kosten / Bildvermittlungsgebühr
Die Suche ist kostenfrei. Der Nutzer zahlt für jedes Herunterladen (Download) eines Bilddatensatzes mit hoher Auflösung (HIGH RES) eine Gebühr von 10,- Euro und eines Bilddatensatzes mit geringerer Auflösung (LOW RES) eine Gebühr von 5,- Euro an den Vermittler. Nimmt der Vermittler den elektronischen Versand (E-Mail, ISDN) eines Bilddatensatzes mit hoher Auflösung an den Nutzer auf dessen Bestellung vor, zahlt der Nutzer für jeden Versand eine Gebühr von 15,00 Euro/Bild an den Vermittler.

Für den Download von reproduzierbaren Vorlagen aus dem Downloadbereich erhebt die VISUM Foto GmbH Downloadgebühren. Diese Gebühren sind unabhängig von der späteren Nutzung sofort fällig. Sämtliche berechneten Honorare, Gebühren und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bank- und Versandgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Der Vermittler behält sich das Recht vor, die Gebühren der Marktentwicklung anzupassen, wovon der Nutzer gesonderte Mitteilung erhält.

2. Qualität der Datenübertragung/Haftungsbegrenzung
Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger Mängel eines Bilddatensatzes sind binnen 24 Stunden nach erfolgter Datenübertragung dem Vermittler anzuzeigen. Der Nutzer ist für diesen Fall berechtigt, den Bilddatensatz erneut herunterzuladen bzw. übersandt zu erhalten, ohne dass eine weitere Gebühr entsteht. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen Mängeln eines Bilddatensatzes sind ausgeschlossen; es sei denn, die VISUM Foto GmbH handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

3. Passwort und Haftung
Der Nutzer haftet für die Gebühren jeder Datenübertragung, die unter seinem Benutzernamen und Passwort erfolgt. Ebenso haftet der Nutzer für die Wahrung der Rechte der Urheber. Der Nutzer hat das Recht, jederzeit ein neues Passwort bei dem Vermittler anzumelden. Der Nutzer ist zum sorgfältigen Umgang mit seinem Passwort verpflichtet. Unberechtigte Verwendung hat er sofort anzuzeigen.

4. Weitere Bildinformationen des Urhebers
Der Nutzer ist verpflichtet, die mit dem Bild verbundenen weiteren Bildinformationen (Caption, IPTC-Header) des Urhebers zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. Diese Informationen sind bereits vor der Datenübertragung im Suchergebnis abrufbar. Hieraus können sich Beschränkungen oder Modifikationen der Verwendung oder der Honorare ergeben. Mit der Einleitung der Datenübertragung erklärt der Nutzer sein Einverständnis.

5. Rechtsstellung des Nutzers gegenüber dem Vermittler
Durch die Übertragung eines Bilddatensatzes erwirbt der Nutzer weder das Eigentum noch ein sonstiges Recht an dem digitalen Bilddatensatz. Der Nutzer ist lediglich befugt, von dem Bilddatensatz im Rahmen der Honorarvereinbarung, die der Nutzer mit dem Urheber schließt, Gebrauch zu machen. Sämtliche Rechte an dem Datensatz verbleiben bei dem Vermittler. Jede Verwertung, Weitergabe oder Vervielfältigung dieser Datensätze ist untersagt. Die Datensätze sind spätestens 3 Monate nach dem Herunterladen zu löschen. Eine Speicherung oder Archivierung der Bilder in welcher Art auch immer ist untersagt. Die Übertragung eines Bilddatensatzes erfolgt nicht exklusiv auf den jeweiligen Nutzer.

6. Honorar für die Urheberrechte
Die Höhe der Honorare muss der Nutzer direkt mit dem Urheber vor einer Nutzung vereinbaren. Jegliche Verwendung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung.

7. Rechtsstellung zwischen Nutzer und Urheber
a. Urheberrechte, Nutzungsrechte etc.
Durch die Übertragung des Bilddatensatzes erwirbt der Nutzer kein sonstiges Recht an dem Bild, das durch den Datensatz dargestellt ist. Sämtliche Rechte verbleiben bei dem Urheber. Jede unberechtigte Verwendung durch den Nutzer löst Schadenersatzansprüche des Urhebers aus. Das Bildmaterial ist grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung und für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung und Freigabeerklärung zwischen Kunde und Urheber. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen. Bearbeitung, Umarbeitung oder Nachbildung der Bilddaten bedürfen der Zustimmung.

b. Persönlichkeitsrechte
Die VISUM Foto GmbH haftet nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Eine von ihr erteilte Freigabeerklärung beinhaltet nicht die Zusicherung, daß abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Veröffentlichung erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Besteller, sofern nicht das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Genehmigung von uns ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert wird.
Die VISUM Foto GmbH übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung des Bildmaterials. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, daß durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und/oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Nutzer trägt auch die alleinige Verantwortung für die Betextung.

8. Anzeigepflicht der tatsächlichen Verwendung
Der Nutzer hat die beabsichtigte Verwendung des Bildes dem Urheber anzugeben mit folgenden Einzelheiten: Art des Mediums (Buch, Publikation, Film, TV, Online, Werbung, etc.), Zeitpunkt der Veröffentlichung, Umfang der Nutzung (Auflage, Dauer der Einspielung, etc.), Verbreitungsraum. Das Honorar muss unbedingt vor einer Verwendung vereinbart werden.

Weicht die tatsächliche Verwendung des Bildes durch den Nutzer von der angegebenen Verwendung ab, schuldet der Nutzer das Honorar für die tatsächliche Verwendung gemäß der Preissätze der Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte (MFM Liste). Hat der Nutzer die tatsächliche Verwendung seiner Anzeigepflicht entsprechend rechtzeitig mitgeteilt, gilt die tatsächliche Verwendung als vom Urheber genehmigt.

9. Verstoß gegen die Anzeigepflicht
Übersteigt die tatsächliche Verwendung die angegebene Verwendung, ohne dass der Nutzer hiervon Anzeige bei dem Urheber gemacht hat, bleibt der Urheber berechtigt, das Honorar für die tatsächliche Verwendung vom Nutzer zu fordern. Die tatsächliche Verwendung übersteigt die vorgesehene Verwendung, wenn sie nach den Preissätzen der Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte (MFM Liste) ein höheres Honorar verwirklicht. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes durch den Urheber gegenüber dem Nutzer bleibt vorbehalten.

10. Layoutkosten
Die Nutzung von Bildern in Layouts ist kostenpflichtig. Layoutkosten sind zwischen Nutzer und Urheber zu vereinbaren.

11. Rechnung des Urhebers und Honorarzahlung
Der Urheber stellt dem Nutzer das Honorar in Rechnung. Der Nutzer zahlt das Honorar direkt an den Urheber. Der Vermittler nimmt Honorarzahlungen nicht entgegen. Eine Verrechnung von Urheberhonorar und Vermittlergebühr ist nicht möglich.

12. Urhebervermerk / Belegexemplar
Der Urhebervermerk bei Veröffentlichungen lautet wie folgt: "Fotograf/AGENTUR".
Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung einer Aufnahme entsprechend zu versehen. Wird diese Verpflichtung verletzt, berechnet der Rechteinhaber einen Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. zu beanspruchende Grundhonorar. Von jeder Veröffentlichung sind dem Rechteinhaber unaufgefordert zwei vollständige Belegexemplare mit Anstrich zuzusenden.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand
Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrechtseinräumung ins Ausland, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Regelungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.